Das einfache Frageportal

Die meisten Frageportale erlauben zwar jedem Internet-Nutzer das Lesen der gestellten Fragen und der gegebenen Antworten. Eigene Fragen einreichen beziehungsweise die gestellten beantworten darf dort jedoch nur derjenige, der sich zuvor registriert hat. Die Fragenplattform eQuestion, die unter www.equestion.de erreichbar ist, geht einen anderen Weg und ermöglicht einen unkomplizierten Zugang.

Fragen und Antworten

Keine Registrierung erforderlich
Zum Einstellen oder Beantworten einer Frage auf der Plattform eQuestion ist keine vorherige Registrierung erforderlich. Vielmehr kann jeder Nutzer eine beliebige Frage einstellen und auf alle gestellten Fragen antworten. Mit dieser Vereinfachung der Nutzung erhöht sich vor allem die Menge der zu erwartenden Antworten. Erfahrungsgemäß sind Fragesteller eher zu einer Registrierung bereit als die Nutzer, die ausschließlich oder überwiegend auf die eingetragenen Fragen antworten.

Zahlreiche Kategorien
Das Frageportal bietet die Möglichkeit, Fragen in zahlreichen Kategorien wie Beruf, Beziehung, Ernährung, Lifestyle, Musik, Religion, Urlaub, Wirtschaft, Sprachen und Internet und Wissenschaft einzustellen. Sollte eine konkrete Frage nicht in eine der zurzeit vorhandenen einunddreißig Kategorien mit einem eingegrenztem Themenbereich passen, nutzt der Einsteller als zweiunddreißigste Möglichkeit die Allgemein-Kategorie. Nicht zugelassen sind gemäß der derzeitigen Nutzungsbedingungen hypothetische Fragen wie die nach dem nächsten deutschen Fußballmeister. Des Weiteren dürfen keine geschlossenen Fragen gestellt werden, auf welche die Antwort nur Ja oder Nein lauten kann.

Einfaches Stellen und Beantworten der Fragen
Die Frage soll im ersten Schritt möglichst kurz und präzise formuliert werden sowie mit einem Fragewort beginnen. In einem zweiten Feld kann der Fragesteller eine ausführliche Erläuterung oder Begründung für seine Frage angeben, wofür ihm eintausend Zeichen zur Verfügung stehen. Anschließend wählt er eine Kategorie aus und gibt seine E-Mail-Adresse an. Letztere dient dazu, die Frage mittels eines Bestätigungslinks freizuschalten und wird den Besuchern der Webseite nicht angezeigt.

Die Beantwortung der auf eQuestion gestellten Fragen
Alle auf eQuestion gestellten Fragen können von jedem anderen Besucher der Seite beantwortet werden. Aufgrund des freien Zugangs zur Antwortfunktion kann der Seitenbetreiber naturgemäß keine Garantie für die Richtigkeit der gegebenen Antworten übernehmen und schließt einen entsprechenden Anspruch in seinen Nutzungsbedingung aus. Er betont ausdrücklich, dass die jeweiligen Inhalte die Auffassungen der Nutzer widerspiegeln.

Redaktionelle Beiträge und Werbung
Neben der Möglichkeit für alle Seitenbesucher, Fragen zu stellen und zu beantworten, sind auf eQuestion auch redaktionelle Beiträge sichtbar, die als solche gekennzeichnet werden. Zu diesen gehören auch Beiträge, die das Redaktionsteam zu einzelnen auf der Plattform gestellten Fragen verfasst. Des Weiteren haben Unternehmen die Möglichkeit, die Plattform durch – selbstverständlich als bezahlte Inhalte gekennzeichnete - Gastbeiträge als Medium für effektive Werbung zu nutzen.

2 Antworten

Von Frage48 am 14.03.2018, 13:50 Uhr:

Konzession als Handwerksmeister anbieten/vergeben?


Hallo zusammen,

ich bin Handwerksmeister. Seit aber bereits 12 Jahren in einem Beamtenverhältnis beschäftigt.

Zwei/drei mal wurde ich gefragt, ob ich Unternehmensgründern mit meinem Meistertitel die notwendige Konzession tragen könnte..

Anscheinend ist diese Handhabe nicht ungewöhnlich, da ich schon von anderen mitbekommen habe, das andere Meister, die selbst ein Unternehmen haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis, sowie Rentner/Frührentner anderen Unternehmern ihre Konzession geben.

Das weckt dann nun doch mein Interesse.... Kann man auf der Basis einer Nebenbeschäftigung seine Konzession an Betriebsgründer bzw. Unternehmer die eine Meisterpflichtiges Gewerk ausüben vergeben. Zum Beispiel auf der 450.- Euro-Ebene (natürlich darf da auch mehr bei rausspringen)?

Weiß jemand, ob dies generell möglich ist? Was muss man alles beachten und was sind die Rechte und Pflichten eines Konzessionsträgers? Über sämtliche Informationen wäre ich sehr dankbar...

Ist diese Antwort hilfreich?

Von Frage48 am 14.03.2018, 13:37 Uhr:

Konzession als Handwerksmeister anbieten/vergeben?


Hallo zusammen,

ich bin Handwerksmeister. Seit aber bereits 12 Jahren in einem Beamtenverhältnis beschäftigt.

Zwei/drei mal wurde ich gefragt, ob ich Unternehmensgründern mit meinem Meistertitel die notwendige Konzession tragen könnte..

Anscheinend ist diese Handhabe nicht ungewöhnlich, da ich schon von anderen mitbekommen habe, das andere Meister, die selbst ein Unternehmen haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis, sowie Rentner/Frührentner anderen Unternehmern ihre Konzession geben.

Das weckt dann nun doch mein Interesse.... Kann man auf der Basis einer Nebenbeschäftigung seine Konzession an Betriebsgründer bzw. Unternehmer die eine Meisterpflichtiges Gewerk ausüben vergeben. Zum Beispiel auf der 450.- Euro-Ebene (natürlich darf da auch mehr bei rausspringen)?

Weiß jemand, ob dies generell möglich ist? Was muss man alles beachten und was sind die Rechte und Pflichten eines Konzessionsträgers? Über sämtliche Informationen wäre ich sehr dankbar...

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