Hallo, ich fange diesen September ein BFD beim Wohlfahrtswerk an und wollte die Ferien davor nutzen um als Aushilfe zu arbeiten. Hierfür würde ich 6 Tage in 2 Wochen arbeiten und weniger als 450€ verdienen. Muss ich dies dann bei dem Wohlfahrtswerk melden? Im Vertrag der Aushilfe habe ich außerdem eine Befreiung der Rentenversicherung unterschrieben, weshalb das ja auch kein Problem für den Freiwilligen Dienst darstellen sollte. Ich würde theoretisch schon am Montag beginnen und am Wochenende kann ich bei der Zentrale nicht anrufen, weshalb ich jetzt unsicher bin. In den Vertragsunterlagem steht zu “Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen vor Beginn des BFD” folgendes: “bitte klären Sie das vorgehen, wenn sie bis vor dem Beginn des BFD sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu zählen auch Ferienjobs oder kurzfristige Beschäftigungen, nicht aber Mini-Jobs bis 450€”. So wie ich das verstanden habe muss ich nichts angeben da ich noch unter 450€ bin, oder? ich hoffe jemand weiß Bescheid. schöne Grüße
Ob Sie während einer BFD-Zeit als Aushilfe arbeiten können, hängt von den Bedingungen Ihres BFD-Vertrags und den Regelungen des Arbeitgebers ab. Einige BFD-Verträge verbieten es, während der BFD-Zeit einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen, während andere es erlauben. Es empfiehlt sich, sich vor Aufnahme einer Aushilfstätigkeit direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Vermittler Ihres BFD-Vertrags zu informieren.