Kein getrenntes Arbeitszimmer - Wie Homeoffice in der Steuererklärung angeben?

Guten Morgen, ich war im Jahr 2020 von März bis Ende Dezember im Homeoffice tätig und frag mich jetzt, wie genau ich das in der Steuererklärung angeben muss. Ich hab gelesen, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, dies anzugeben. Einmal mit getrenntem Arbeitszimmer und einmal ohne Arbeitszimmer. Ich selbst habe kein Arbeitszimmer, wie muss ich das jetzt eintragen?


1 Antwort

Von Maria am 09.02.2021, 09:47 Uhr:

Hallo,

ja genau, es gibt verschieden Möglichkeiten Homeoffice von der Steuer abzusetzen.

Jemand der ein Arbeitszimmer besitzt, kann jedes Jahr bis zu 1.250 € von der Steuer absetzen. Es gibt natürlich einige Dinge, die man beachten muss.

Da du kein Arbeitszimmer hast, kannst du eine Pauschale von 5 € am Tag geltend machen, aber auch hier muss man aufpassen, denn der Höchstbetrag liegt bei 600 € pro Jahr.

Ich hab dir mal einen Artikel herausgesucht, der alle wichtigen Punkte aufzeigt.

Hier geht es zum Artikel: https://www.aktuell-verein.de/homeoffice-wegen-corona-was-ist-steuerlich-absetzbar/

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