Guten morgen alle, nehmen wir mal einer der beiden Ehepartner ist gewzungen Insolvenz anzumelden, beide haben keine Gütertrennung vereinbart. Was genau kommt dann auf den anderen Ehepartner zu, wenn der andere die Insolvenz anmledet?
Hallo,
man kann das eigentlich ganz einfach erklären:
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Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Auch in der Ehe haftet jeder nur für eigene Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Eheschließung entstanden sind. Dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn der verschuldete Partner diese Schulden allein eingegangen ist.
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Das steht hier genau im Detail erklärt:
https://www.privatinsolvenz.net/ehepartner/
Hallo,
kommt immer drauf an, was im Ehevertrag
vereinbart worden ist.