Welche Kosten entstehen mir bei der Eintragung einer Grundschuld?

Ich plane gerade den Kauf einer Immobilie und möchte einen Teil des Kaufpreises über ein Bankdarlehen finanzieren. Dabei hat mir die Bank mitgeteilt, dass zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden soll. Mir ist noch nicht ganz klar, welche Aufgaben dabei der Notar übernimmt und welche Unterlagen ich selbst bereitstellen muss. Außerdem möchte ich wissen, wie sich die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintragung berechnen. Bevor ich die Finanzierung endgültig abschließe, würde ich diese zusätzlichen Kosten deshalb gern möglichst genau einplanen. Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen, um die Bestellung der Grundschuld vorzubereiten und die entstehenden Gebühren realistisch zu kalkulieren?


1 Antwort

Von Jan am 16.09.2026, 09:15 Uhr:

Ich würde zuerst mit meiner Bank klären, welchen Nominalbetrag die Grundschuld haben soll und welches Grundschuldmuster sie für die Finanzierung verwendet.
Unter https://www.gr-notare.de/leistungen/immobilienfinanzierung-grundschuld-notar-beurkundung-bestellung-eintragung/ erklären die Notare Dr. Goetze und Dr. Rezori den Ablauf einer Immobilienfinanzierung mittels Grundschuld und die dabei entstehenden Gebühren.

Für die notarielle Beurkundung wird dort als grobe Orientierung mit etwa 0,2 bis 0,25 Prozent des Nominalbetrags der Grundschuld gerechnet, wobei die konkrete Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmt wird.
Für die Eintragung einer Grundschuld ohne Grundschuldbrief im Grundbuch werden ebenfalls ungefähr 0,2 bis 0,25 Prozent des Grundschuldbetrags genannt, während eine Briefgrundschuld etwas höhere Gebühren verursachen kann.

Ich würde mir deshalb vor dem Beurkundungstermin vom Notar eine konkrete Kostenübersicht auf Grundlage der vorgesehenen Grundschuldsumme

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