Zusätzlich sind je nach GdB/Merkzeichen behinderungsbedingte Fahrtkosten bis 900 € bzw. 4.500 € jährlich möglich.
Nicht abgedeckte Kosten, z. B. Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Umbauten oder Pflege, können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag von 600–1.800 € erhalten.
Der Pauschbetrag kann unter Umständen auf Ehepartner oder Eltern übertragen werden.
Die Eintragung erfolgt in der Einkommensteuererklärung oder vorab über den Lohnsteuerfreibetrag.
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Ein Grad der Behinderung kann steuerlich über den Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden:
- GdB 20–100: jährlich 384–2.840 €
- Merkzeichen H, Bl oder TBl: 7.400 €
Zusätzlich sind je nach GdB/Merkzeichen behinderungsbedingte Fahrtkosten bis 900 € bzw. 4.500 € jährlich möglich.
Nicht abgedeckte Kosten, z. B. Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Umbauten oder Pflege, können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag von 600–1.800 € erhalten.
Der Pauschbetrag kann unter Umständen auf Ehepartner oder Eltern übertragen werden.
Die Eintragung erfolgt in der Einkommensteuererklärung oder vorab über den Lohnsteuerfreibetrag.